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Stiftungen „stark im Kommen“.
Bundespräsident Horst Köhler
forderte auf der Jahresversammlung des Stifterverbands Mitte Mai 2007, der Stiftergedanke müsse „in Deutschland gleichsam zur Ehrensache
der Bürger“ werden.
Stiftungswesen hat Tradition:
Die älteste Stiftung Deutschlands, das Pfründnerhaus in Münster, blickt auf mehr als 1100 Jahre
Geschichte zurück.
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Auszüge aus der Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck,
die satzungsgemäßen Zwecke des
Caritasverbandes Rhein-Mosel-Ahr
e.V. zu fördern und zu unterstützen, um damit im Sinne der christlichen
Nächstenliebe Menschen in Notlagen
zu Seite zu stehen.
(2) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck
insbesondere dadurch, dass sie
ihre Erträge dem Caritasverband
Rhein-Mosel-Ahr e.V. zur Verfügung stellt, der sie vor allem zur Unterstützung
und zur Förderung der Gesundheits-, Familien-, Alten- und Jugendhilfe und zur Hilfe für behinderte und psychisch kranke Menschen sowie für Flüchtlinge und Migranten einsetzt. ...
(3) Zweck der Stiftung ist es ferner,
die Öffentlichkeit über die Notlagen bedürftiger und benachteiligter Menschen und über die Erfüllung caritativer Aufgaben zu informieren.
(4) Die Stiftung dient auch dem
Zweck der Beschaffung von Mitteln. ...
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke ...
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig ...
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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